Am 17. Dezember 2020 hat der Bundestag einen Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung angenommen. Der Gesetzentwurf dient u. a. der Umsetzung der EU-Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz und sieht neben weiteren Regelungen unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 31. Januar 2021 vor.
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Katharina Sigwart Rechtsanwältin E-Mail schreiben |