Gesetzlich krankenversicherte Eltern können im Jahr 2021 pro Kind und Elternteil 20 statt 10 Tage Kinderkrankengeld bekommen. Der Anspruch besteht auch, wenn ein Kind zu Hause betreut wird, weil Schulen oder Kitas geschlossen sind, die Präsenzpflicht in der Schule aufgehoben oder der Zugang zu Betreuungsangeboten beschränkt wurde. Eltern sollen das Kinderkrankengeld auch erhalten, wenn sie im Homeoffice arbeiten könnten.
|