Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder sehen angesichts der nach wie vor dramatischen pandemischen Lage weiterhin eine Reduzierung von epidemiologisch relevanten Kontakten im beruflichen Kontext als erforderlich an. Dazu hat das Bundesarbeitsministerium den Entwurf einer Corona-Arbeitsschutzverordnung vorgelegt. Diese tritt voraussichtlich am 27. Januar 2021 in Kraft.
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Katharina Sigwart Rechtsanwältin E-Mail schreiben |