Vor dem Hintergrund der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in der Rechtssache „Schrems II“ hat der Europäische Datenschutzausschuss einen Entwurf mit Empfehlungen für Datentransfers in Drittstaaten veröffentlicht. Auch einige deutsche Aufsichtsbehörden haben Orientierungshilfen und Prüfungsempfehlungen für den internationalen Datentransfer herausgebracht. Der Bundesverband Druck und Medien (bvdm) hat ein Merkblatt zu den empfohlenen Prüfschritten erstellt.
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Katharina Sigwart Rechtsanwältin E-Mail schreiben |