Nach der neuen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung sind Arbeitgeber verpflichtet, Arbeitnehmern mit hierfür geeigneten Tätigkeiten Arbeit von zu Hause aus anzubieten. Aktuelle Fragen hierzu sowie rund um die Einführung von Homeoffice und mobiler Arbeit beantwortet ein FAQ-Papier des bvdm.
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Katharina Sigwart Rechtsanwältin E-Mail schreiben |