Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in der Rechtssache „Schrems II“ können auch Druck- und Medienunternehmen personenbezogene Daten nicht mehr auf Grundlage des Privacy Shield in die USA übermitteln. Zur Frage, ob und wie Datenübermittlungen in die USA weiterhin zulässig sind, bietet der bvdm am 2. März 2021 ein Online-Seminar mit einem Referenten der AGOR AG an, an dem Mitgliedsunternehmen kostenlos teilnehmen können.
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Katharina Sigwart Rechtsanwältin E-Mail schreiben |