Der Bundesverband Druck und Medien (bvdm) hat die „Allgemeinen Geschäfts-, Zahlungs- und Lieferungsbedingungen für die Druckindustrie“ in Zusammenarbeit mit der renommierten Anwaltskanzlei Osborne Clarke Anfang dieses Jahres überarbeitet. Zwischenzeitlich stehen auch die englischsprachigen AGB zur Verfügung.
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Katharina Sigwart Rechtsanwältin E-Mail schreiben |