Die Ausgleichsabgabe für Betriebe, die zu wenig schwerbehinderte Menschen beschäftigen, wird zum 1. Januar 2021 turnusgemäß erhöht. Zudem hat der Bundesarbeitsminister erklärt, die Abgabe für Betriebe, die gar keine Schwerbehinderten beschäftigen, deutlich erhöhen zu wollen.
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Katharina Sigwart Rechtsanwältin E-Mail schreiben |