Unternehmen, die monatlich Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben, können ab sofort bei ihrem zuständigen Finanzamt einen Antrag auf teilweise oder vollständige Herabsetzung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung für das Jahr 2021 stellen. Der Antrag muss allerdings bis spätestens zum 31. März 2021 beim Finanzamt gestellt werden.
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Gerald Walther Dipl.-Ing. Tel. 069 959678-17 E-Mail schreiben |