Der Bundesrat stimmt am 26. März 2021 über die Verlängerungen der gesetzlichen Regelungen aufgrund der festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite ab. Künftig wird alle drei Monate entschieden, ob die epidemische Lage fortbesteht. Durch das Gesetz erfolgen auch einige Änderungen im Infektionsschutzgesetz, insbesondere hinsichtlich der Entschädigungsregelung für Eltern sowie bei einer Quarantäne.
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Katharina Sigwart Rechtsanwältin E-Mail schreiben |