Die am 20. August 2020 veröffentlichte SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel wurde überarbeitet und die aktuelle Fassung auf den Seiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) veröffentlicht. Schwerpunkt der Änderung sind aktuelle Erkenntnisse und Informationen zur Lüftung in Innenräumen.
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Katharina Sigwart Rechtsanwältin E-Mail schreiben |