Die von den Sozialversicherungsträgern den von der Corona-Pandemie betroffenen Arbeitgebern für die Monate März und April 2020 gewährte Erleichterung von Beitragsstundungen wird unter modifizierten Voraussetzungen für den Monat Mai 2020 verlängert. Auch für den Zeitraum danach sind befristete Erleichterungen vorgesehen.
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