Zum 1. Januar 2021 werden die Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherung erhöht sowie mehrere Änderungen bei den Beitragssätzen vorgenommen. Der Bundesverband Druck und Medien stellt Ihnen die Veränderungen und die daraus folgenden rechnerischen Auswirkungen auf die Personalkosten sowie die Kosten des Arbeitsplatzes nachfolgend dar.