Sozialpolitik
Lieferketten
Umwelt und Nachhaltigkeit
Nachhaltigkeitsberichterstattung
Anwendungszeitpunkte der EU-Regeln zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und Sorgfaltspflichten in der Lieferkette (CS3D) werden verschoben
TF 07/2025 + SP 12/2025
Für den Großteil der CSRD-berichtspflichtigen Unternehmen setzt die Berichtspflicht erst zwei Jahre später ein als ursprünglich vorgesehen. Damit einher geht auch eine zweijährige Verschiebung der Pflicht zur Taxonomieberichterstattung. Die CS3D-Sorgfaltspflichten greifen für die Kategorie der größten Unternehmen ein Jahr später.
Benutzeranmeldung
Passwort vergessen?Ansprechpartner

Gerald Walther
Berater Management & Controlling /
Nachhaltigkeit & Umwelt
Nachhaltigkeit & Umwelt



