Sozialpolitik
Lieferketten
Umwelt und Nachhaltigkeit
EUDR

Entwaldungsfreie Druckprodukte – Europäisches Parlament stimmt Verschiebung der EUDR um ein Jahr final zu

SP 39/2024, T+F 32/2024

Am 17. Dezember 2024 hat das Europäische Parlament der Verschiebung der Verordnung über entwaldungsfreie Produkte (EUDR) um zwölf Monate abschließend zugestimmt. Betriebe der Druckindustrie sollten diese Zeit nutzen, um sich intensiv auf die Verordnung vorzubereiten.

Straße, die sich durch einen Wald schlängelt; aus der Vogelperspektive

Die EU-Verordnung gegen Entwaldung (EUDR) tritt nicht zum 30. Dezember 2024 in Kraft. Das hat das EU-Parlament final am 17. Dezember 2024 beschlossen.  

Aufgrund zahlreicher ungeklärter Fragen und erheblicher Verzögerungen der EU-Kommission bei der Vorbereitung hatte sich der BVDM gemeinsam mit anderen Verbänden der Wertschöpfungskette Druck sowie mit dem europäischen Dachverband Intergraf vehement für eine Verschiebung um mindestens ein Jahr eingesetzt. Der bereits im Oktober 2024 von der EU-Kommission vorgeschlagenen Verschiebung um ein Jahr hat das Europäische Parlament nunmehr abschließend zugestimmt. Die zwischenzeitliche Hängepartie auf Grund der vom Parlament zuvor angestrebten inhaltlichen Änderungen, die die Mitgliedsstaaten nicht mittragen wollten, ist damit beendet.

Die Verschiebung muss nun nach Bestätigung durch die Mitgliedsstaaten, die im schriftlichen Verfahren erfolgen wird, noch im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden, damit sie vor dem 30. Dezember 2024 in Kraft treten kann. Damit gilt die EUDR ab dem 30. Dezember 2025 und für Klein- und Kleinstunternehmen ab 30. Juni 2026. Die EU-Holzhandelsverordnung ist ab 31. Dezember 2028 nicht mehr anwendbar.

Die Veröffentlichung der Einstufung von Ländern nach ihrem Entwaldungsrisiko wird auf den 30. Juni 2025 verschoben.

Die Pressemitteilung zur Verschiebung der EUDR finden Sie auf der Webseite des Europäischen Parlaments: https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20241212IPR25961/deforestation-law-parliament-gives-companies-extra-year-to-comply.

Inhaltliche Überarbeitung der EUDR bleibt notwendig

Auf Grund der drohenden weitreichenden negativen Konsequenzen für Druckbetriebe bleibt der BVDM bei seiner Forderung, das zusätzliche Jahr für die Umsetzung der EUDR für eine gründliche Überarbeitung der Verordnung zu nutzen. Um eine effiziente, praktikable und bürokratiearme Anwendung sicherzustellen, sollte der Fokus nur auf die Länder und Regionen gelegt werden, in denen nach Einschätzung des EU-Benchmarkings tatsächlich ein relevantes Risiko der Entwaldung oder Waldschädigung besteht. Dafür wird sich der BVDM weiterhin gemeinsam mit anderen Verbänden einsetzen.

Betriebe sollten Zeit zur Vorbereitung nutzen

Die nunmehr gewonnene Zeit sollten Betriebe der Druckindustrie nutzen, um sich mit den Inhalten der EUDR vertraut zu machen und sich gemeinsam mit ihren Papierlieferanten sowie betroffenen Kunden auf die Anwendung vorzubereiten. Der BVDM wird die Unternehmen dabei im neuen Jahr weiterhin mit Informationsmaterialien und Veranstaltungen unterstützen.

EU-Informationssystem und Schulungsumgebung stehen zur Verfügung

Die EU-Kommission hat mitgeteilt, dass das Informationssystem „Traces“ zur Entgegennahme der Sorgfaltserklärungen jetzt zur Verfügung steht. Bitte beachten Sie, dass die EU-Kommission zwischen dem „LIVE-Server“ und dem „ACCEPTANCE-Server“ unterscheidet: der LIVE-Server stellt das eigentliche, ab Inkrafttreten der EUDR verbindlich zu nutzende Informationssystem dar, der „ACCEPTANCE-Server“ dient als Schulungs- und Testumgebung.

Um auf den LIVE-Server des Informationssystems zuzugreifen, klicken Sie bitte auf den folgenden Link: https://eudr.webcloud.ec.europa.eu/tracesnt/

Bitte beachten Sie, dass die Abgabe von Sorgfaltserklärungen auf dem LIVE-Server für Produkte gedacht ist, die nach Inkrafttreten der EUDR in Verkehr gebracht werden. Sorgfaltserklärungen, die auf dem LIVE-Server eingereicht werden, sind rechtlich bindend und ihr Inhalt kann von den zuständigen Behörden überprüft werden.

Um Nutzern den Einstieg in das System zu erleichtern, hat die EU-Kommission eine Replica-Schulungsplattform unter der Bezeichnung ACCEPTANCE-Server eingerichtet, diese finden Sie über folgenden Link:
https://acceptance.eudr.webcloud.ec.europa.eu/tracesnt/

Dieses System können Betriebe nutzen, um die Funktionsweise des Systems zu testen. Bitte beachten Sie, dass die auf dem ACCEPTANCE-Server eingereichten Sorgfaltserklärungen keine rechtliche Bedeutung haben und nicht zur Erfüllung von Verpflichtungen verwendet werden können.

Sowohl der LIVE-Server als auch der ACCEPTANCE-Server sind in allen EU-Sprachen verfügbar.

Benutzerhandbuch und Schulungsmaterialien zum EUDR-Informationssystem sind auf der Seite der BLE verfügbar: https://www.ble.de/DE/Themen/Wald-Holz/Entwaldungsfreie-Produkte/EU-Informationssystem/Funktion_node.html.

Ansprechpartner

Portraitbild von  Gerald Walther
Gerald Walther
Berater Management & Controlling /
Nachhaltigkeit & Umwelt
Portraitbild von  Katharina Sigwart
Katharina Sigwart
Rechtsanwältin |
Referentin der Rechtsabteilung
Portraitbild von  Oliver Wendland
Oliver Wendland
Rechtsanwalt
Portraitbild von  Maike Thielmann
Maike Thielmann
Beraterin Management & Controlling