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Kurzarbeit

Kurzarbeitergeld: Auslaufen der Sonderregelungen - Aktualisierte FAQ der BDA

Ab Juli 2023 gelten damit wieder folgende Regelungen: Drittelerfordernis der vom Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten / grundsätzliche Pflicht zur Einbringung von Minusstunden zur Vermeidung der Kurzarbeit / keine Gewährung von Kug an Zeitarbeitnehmerinnen und -nehmer.

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Die erleichterten Zugangsvoraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld sind zum 30.06.2023 ausgelaufen. Ab Juli 2023 gelten damit wieder folgende Regelungen:

  • Drittelerfordernis der vom Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten,
  • grundsätzliche Pflicht zur Einbringung von Minusstunden zur Vermeidung der Kurzarbeit,
  • keine Gewährung von Kug an Zeitarbeitnehmerinnen und -nehmer.


Die BDA hat ihre FAQ-Kurzarbeit entsprechend aktualisiert. Sie finden die FAQ der BDA weiterhin unter https://arbeitgeber.de/covid-19/. Die Version mit den gelb markierten Änderungen erhalten Sie hier:

FAQ-Kurzarbeit mit Änderungen