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Kurzarbeit
Kurzarbeitergeld: Auslaufen der Sonderregelungen - Aktualisierte FAQ der BDA
Ab Juli 2023 gelten damit wieder folgende Regelungen: Drittelerfordernis der vom Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten / grundsätzliche Pflicht zur Einbringung von Minusstunden zur Vermeidung der Kurzarbeit / keine Gewährung von Kug an Zeitarbeitnehmerinnen und -nehmer.
Die erleichterten Zugangsvoraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld sind zum 30.06.2023 ausgelaufen. Ab Juli 2023 gelten damit wieder folgende Regelungen:
- Drittelerfordernis der vom Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten,
- grundsätzliche Pflicht zur Einbringung von Minusstunden zur Vermeidung der Kurzarbeit,
- keine Gewährung von Kug an Zeitarbeitnehmerinnen und -nehmer.
Die BDA hat ihre FAQ-Kurzarbeit entsprechend aktualisiert. Sie finden die FAQ der BDA weiterhin unter https://arbeitgeber.de/covid-19/. Die Version mit den gelb markierten Änderungen erhalten Sie hier: