Allgemeine Informationen
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Die Gestaltung der Tarifpolitik ist eine der Kernaufgaben des BVDM als Spitzenverband der Deutschen Druck- und Medienwirtschaft. Durch die mit der Gewerkschaft ver.di ausgehandelten Tarifverträge setzt der BVDM Standards für die Arbeitsbedingungen der gesamten Branche. Tarifgebundene Mitglieder der Verbände Druck und Medien geben dabei durch Mitwirkung im Sozialpolitischen Ausschuss die Richtung vor.
Maßstab des tarifpolitischen Handelns des BVDM ist dabei stets die Leistungs- und Konkurrenzfähigkeit der Betriebe der Druck- und Medienwirtschaft.
Flächentarifverträge, die den Beschäftigten verlässliche und attraktive Perspektiven garantieren, tragen ferner entscheidend zur Sicherung des sozialen Friedens in den Betrieben bei.
Manteltarifvertrag 2025
Manteltarifvertrag 2025
Nach dem Abschluss der Lohntarifverhandlungen 2024 befassten sich die Tarifparteien BVDM und die Gewerkschaft ver.di mit der Zukunft des Manteltarifvertrages (MTV).
In der Tarifrunde 2022 hatten sich BVDM und ver.di geeinigt, den Manteltarifvertrag befristet bis 31. Oktober 2024 zu verlängern. Seit dem 1. November 2024 wirkten der Manteltarifvertrag und seine Anhänge nach. Der BVDM stellt ein „Tarifinfo“ zur Verfügung, das Betriebe verwenden können, um ihre Arbeitnehmer über die Bedeutung der Nachwirkung zu informieren.
Am 26. November 2024, 23. Januar und 26. Februar 2025 haben sich die Tarifparteien BVDM und ver.di zu Gesprächen über die Zukunft des Manteltarifvertrages und dessen Anhängen getroffen. Forderungen der Gewerkschaft, den Tarifvertrag unverändert wieder in Kraft zu setzen, haben die Arbeitgeber zurückgewiesen. In der Nacht vom 27. auf den 28. März 2025 hat es in der vierten Verhandlungsrunde eine Einigung gegeben. Weitere Informationen folgen in Kürze.
Material zum Manteltarifvertrag zum Download
Material zum Manteltarifvertrag zum Download

Tarifplakat "Wer nicht mit der Zeit geht"
Seit Ende 2024 diskutieren der Bundesverband Druck und Medien (BVDM) und die Gewerkschaft ver.di über die Zukunft des Manteltarifvertrages. Einige Regelungen des Manteltarifvertrages haben mit der rasanten Entwicklung der Druckindustrie nicht Schritt gehalten. Viele Betriebe haben daher die Tarifbindung verlassen. Hier wollen wir gegensteuern!

Tarifinfo "Mehr Spielraum bei der Arbeitszeit"
Seit Ende 2024 diskutieren der Bundesverband Druck und Medien (BVDM) und die Gewerkschaft ver.di über die Zukunft des Manteltarifvertrages (MTV). In den Verhandlungen geht es auch um eine Öffnung der tariflichen 35-Stunden-Woche.

Tarifinfo zur Nachwirkung des Manteltarifvertrages
Seit dem 1. November 2024 wirkt der MTV nach. In bestehenden Arbeitsverhältnissen gelten die tariflichen Arbeitsbedingungen daher wie bisher – ob ver.di-Mitglied oder nicht. Der BVDM stellt ein „Tarifinfo“ zum Download bereit, das Betriebe verwenden können, um ihre Arbeitnehmer über die Nachwirkung zu informieren.
Tarifabschluss 2024
Tarifabschluss 2024

Im Juni 2024 hatten sich BVDM und ver.di nach monatelangen, schwierigen Verhandlungen auf ein neues Lohnabkommen geeinigt. Danach steigen die Tariflöhne für die gewerblichen Arbeitnehmer der Druckindustrie in drei Schritten an: um 3,9 Prozent zum 1. Juli 2024, um 2,0 Prozent ab 1. Juli 2025, sowie um weitere 1,9 Prozent ab 1. März 2026. Die Laufzeit des Lohnabkommens – gerechnet ab dem 1. März 2024 – beträgt 29 Monate bis zum 31. Juli 2026.
Um die Attraktivität der Ausbildungsberufe in der Druck- und Medienbranche weiter zu steigern und den Fachkräftebedarf der Unternehmen nachhaltig zu sichern, wurde darüber hinaus vereinbart, die Auszubildendenvergütungen überproportional um 12 Prozent in zwei Schritten von je 6 Prozent zum 1. Juli 2024 und 1. Juli 2025 anzuheben.