Manteltarifvertrag 2025

Nach dem Abschluss der Lohntarifverhandlungen 2024 befassten sich die Tarifparteien BVDM und die Gewerkschaft ver.di mit der Zukunft des Manteltarifvertrages (MTV).

In der Tarifrunde 2022 hatten sich BVDM und ver.di geeinigt, den Manteltarifvertrag befristet bis 31. Oktober 2024 zu verlängern. Seit dem 1. November 2024 wirkten der Manteltarifvertrag und seine Anhänge nach. Der BVDM stellt ein „Tarifinfo“ zur Verfügung, das Betriebe verwenden können, um ihre Arbeitnehmer über die Bedeutung der Nachwirkung zu informieren.

Am 26. November 2024, 23. Januar und 26. Februar 2025 haben sich die Tarifparteien BVDM und ver.di zu Gesprächen über die Zukunft des Manteltarifvertrages und dessen Anhängen getroffen. Forderungen der Gewerkschaft, den Tarifvertrag unverändert wieder in Kraft zu setzen, haben die Arbeitgeber zurückgewiesen. In der Nacht vom 27. auf den 28. März 2025 hat es in der vierten Verhandlungsrunde eine Einigung gegeben. Weitere Informationen folgen in Kürze.

Material zum Manteltarifvertrag zum Download

Tarifplakat "Wer nicht mit der Zeit geht"

Seit Ende 2024 diskutieren der Bundesverband Druck und Medien (BVDM) und die Gewerkschaft ver.di über die Zukunft des Manteltarifvertrages. Einige  Regelungen des Manteltarifvertrages haben mit der rasanten Entwicklung der Druckindustrie nicht Schritt gehalten. Viele Betriebe haben daher die Tarifbindung verlassen. Hier wollen wir gegensteuern!

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Tarifinfo "Mehr Spielraum bei der Arbeitszeit"

Seit Ende 2024 diskutieren der Bundesverband Druck und Medien (BVDM) und die Gewerkschaft ver.di über die Zukunft des Manteltarifvertrages (MTV). In den  Verhandlungen geht es auch um eine Öffnung der tariflichen 35-Stunden-Woche.

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Tarifinfo zur Nachwirkung des Manteltarifvertrages

Seit dem 1. November 2024 wirkt der MTV nach. In bestehenden Arbeitsverhältnissen gelten die tariflichen Arbeitsbedingungen daher wie bisher – ob ver.di-Mitglied oder nicht. Der BVDM stellt ein „Tarifinfo“ zum Download bereit, das Betriebe verwenden können, um ihre Arbeitnehmer über die Nachwirkung zu informieren.

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Sabine Dresbach
Syndikusrechtsanwältin
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